Schichtarbeit und Nachtschichtarbeit macht vielen zu schaffen. In den meisten Betrieben im Tarifgebiet Milchindustrie Ost gibt es erst nach 45 Schichten eine Freischicht. Geregelt ist das in § 5 Manteltarifvertrag Milchindustrie Ost aus dem Jahr 1999. Aber reicht das, um die Folgen und Belastungen der Schichtarbeit abzufedern? Wir sagen nein! Das es auch besser geht, zeigen verschiedene Tarifverträge in den westdeutschen Bundesländern. In Baden-Württemberg gibt es zum Beispiel einen freien Tag nach 35 Nachtschichten. In Bayern sogar schon nach 15 Nachtschichten. Am 14. Juni findet die zweite Sondierung (Vorgespräch) mit dem Milchindustrieverband zu einer möglichen Modernisierung des Manteltarifvertrages statt. Dort wollen wir auch über das Thema Schichtfreizeit sprechen.
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Was im Westen geht, muss auch im Osten möglich sein! Dafür werden wir gemeinsam kämpfen! Mach mit!
Stellen Sie sich vor, Sie würden jede zweite Nacht durchmachen oder zweimal in der Woche einen Langstreckenflug unternehmen: Dann wissen Sie, wie sich ein Schichtarbeiter fühlt.Professor Ingo Fietze/ Quelle: Süddeutsche.de