Hotel auf der WartburgErster Erfolg: Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden vorerst abgewendet

16. Februar 2022

Die arcona-Hotelkette ist mit den zwei beabsichtigten Kündigungen des Betriebsratsvorsitzenden des Hotels auf der Wartburg heute vor dem Arbeitsgericht in Suhl gescheitert. Das Gericht folgte nicht dem Antrag des Unternehmens, dem Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen. Stattdessen wird vor dem Landesarbeitsgericht Erfurt in einem sogenannten Güterichterverfahren eine Lösung angestrebt. Der Termin wird zeitnah bekannt gegeben.

„Der Tag heute ist ein erster Teilerfolg. Die Kündigung muss vom Tisch. Nichts anderes kann es aus unserer Sicht beim neuen Termin vor dem Landesarbeitsgericht geben“, erklärt  Jens Löbel, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Thüringen.

„Es geht auch nicht nur um die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden. Das ist nur die Spitze des Eisberges einer Fehlentwicklung im Hotel auf der Wartburg. Der Umgang mit den Beschäftigten muss wieder zu einer akzeptablen Form vor dem Wechsel des neuen Hoteldirektors zurückfinden. Angstmacherei, Druck auf Einzelne, das Aufsuchen von Beschäftigten, die krank sind und die Behinderung der Betriebsratsarbeit – das sind Zustände, die nicht toleriert werden dürfen. Wir sind nicht mehr im Mittelalter und die Beschäftigten haben Rechte. Das muss die arcona-Gruppe auch für das Hotel auf der Wartburg akzeptieren und ihre Hotelleitung dazu verpflichten oder ablösen“, so der Gewerkschafter weiter.

Hintergrund: Im 5-Sterne Hotel auf der Wartburg haben sich im letzten Jahr das Betriebsklima und Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtert. Viele Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte berichten über Einschüchterungen und rabiate Methoden der neuen Hotelführung unter dem Direktor Hannes Horsch. Dazu liegen verschiedene eidesstattliche Erklärungen vor. Der Höhepunkt war die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden im vergangenen Jahr. Dagegen geht die Gewerkschaft NGG vor.