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NGG kündigt Manteltarifvertrag


Erst Verschleppungstaktik, dann Rolle rückwärts der Arbeitgeber beim Thema "Erhalt der bezahlten Pausen für Beschäftigte in Drei- und Vierschichtarbeit". In fast allen Betrieben des Tarifgebietes gibt es die bewährte Regelung die 30-minütige Pause nicht zur bezahlen, sondern auch zeitlich gut zu schreiben! D.h. es dürfen keine Minusstunden entstehen. An diese Regelung will die Arbeitgeberseite jetzt ran und mit unserem Ziel einer Arbeitszeitverkürzung verrechnen.
Das machen wir nicht mir und haben nun den Manteltarifvertrag gekündigt!
Kürzere Arbeitszeiten, Entlastung für Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter - ist das zu viel verlangt? Wie sollen wir durchhalten? Wie neue Beschäftigte gewonnen werden? Wie weit sind die Unternehmensleitungen weg von der Realität in den Betrieben?
Von der Kündigung des Tarifvertrages sind die einzelnen Betriebe unterschiedlich betroffen. Wir informieren zeitnah.
Klar ist: Nur eine starke NGG in Betrieb bringt einen neuen, besseren Manteltarifvertrag!
Nur Mitglieder haben nach dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf bestehende Leistungen wie 30 Tage Urlaub, Jahressonderzahlungen, Zuschläge ... .
Gemeinsam noch stärker
Rund 180.000 Mitglieder sind wir schon in der NGG. Aber wir wollen mehr werden: je mehr wir in der Gewerkschaft sind, desto stärker sind wir.
Deine NGG im Landesbezirk Ost
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