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NGG hilft!
Was tun, wenn Lohn fehlt, Überstunden nicht bezahlt werden oder Beschäftigte unter Druck gesetzt werden?
Im Gespräch erklärt Nadine Epplen vom NGG-Landesbezirk Ost, mit welchen Problemen sich Mitglieder an den Rechtsschutz wenden – und wie die NGG konkret hilft: von Arbeitsrecht über Mobbingfälle bis zur sozialrechtlichen Beratung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Rente.
Klar wird: NGG-Mitglieder sind nicht rechtlos.
Nadine, du bist eine der Kolleginnen der Rechtsstelle des NGG-Landesbezirks Ost. Welche Probleme liegen bei uns auf dem Tisch?
Es gibt eine große Spannbreite von Themen: Der Lohn wird nicht richtig abgerechnet, Überstunden werden nicht bezahlt, Zuschläge werden nicht richtig abgerechnet oder berücksichtigt. Wir prüfen häufig Arbeitszeugnisse und Arbeitsverträge. Auch Abmahnungen, Mobbingfälle spielen oft eine Rolle oder abgelehnte Teilzeitanträge.
Daneben bieten wir als NGG noch eine sozialrechtliche Beratung an: Wie geht es weiter, wenn das Krankengeld ausläuft? Wenn ich meine Arbeit verliere, was muss ich für das Arbeitslosengeld tun. Wenn ich in Rente gehe, welche Ansprüche habe ich? Wie komme ich zu Reha-Maßnahmen?
Wie kannst du unseren Mitgliedern weiterhelfen?
Das Problem an der Juristerei ist: Diejenige Partei, die die Ansprüche stellt, muss auch beweisen, dass ihr diese zustehen - das sind in der Regel wir.
Einige Beispiele: Wenn arbeitsvertraglich ein fester Lohn vereinbart wurde, dieser aber nicht bezahlt wurde – in dem Fall kommt man gut zum Erfolg.
Problematischer ist es bei Überstunden: Erstens muss der Arbeitnehmer darlegen, dass er die Überstunden tatsächlich gemacht hat. Zweitens muss der Arbeitgeber diese Überstunden angeordnet bzw. geduldet haben. Wenn Beschäftigte ihre Arbeitszeit nicht erfasst haben und nicht beweisen können, dass sie Überstunden gemacht haben, wird es schwierig. Zudem behaupten Arbeitgeber häufig, dass sie diese Überstunden nicht wollten bzw. nicht angeordnet haben.
Deswegen der Appell an alle Mitglieder: Erfasst eure tägliche Arbeitszeit! Auch auf betriebliche Erfassungssysteme kann man sich nicht immer verlassen. Am besten man schreibt sich jeden Tag auf, wann habe ich angefangen zu arbeiten, wann aufgehört, wann und wie lange zwischendurch Pausen gemacht wurden.
Derzeit nehmen die Probleme zu, mehr Mitglieder wenden sich an uns!
Ja. Unternehmen versuchen gerade verstärkt, älteren Beschäftigte loszuwerden oder Jüngere, die Kinder haben und nicht 24 Stunden an 365 Tage im Jahr zur Verfügung stehen. Weil sie wissen, dass sie mit Kündigungen kein Erfolg haben, versuchen sie, die Arbeitnehmer rauszuekeln. Es werden Gründe für Abmahnungen erfunden oder es erfolgt ein klassisches Mobbing. Es werden auch Aufhebungsverträge vorgelegt und dann Druck ausgeübt, diese zu unterschreiben.
Wichtig hier: Nicht unterschreiben! Stattdessen die Unterlagen von uns rechtlich prüfen lassen. Wir begleiten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in der Phase eng, oft telefonieren wir täglich über einen längeren Zeitraum. Der enge Kontakt ist für beide Seiten wichtig.
Manche scheuen den Rechtsweg und befürchten deswegen Stress auf Arbeit?
Zum Teil gibt es Befürchtungen, wenn wir uns einschalten, gibt es nur noch Krieg mit dem Chef. Aber so ist es nicht. Es geht zunächst darum rechtlich zu beraten und gemeinsam die Vorgehensweise zu besprechen. Die Mitglieder sollen sich selbst behaupten können. Nur wenn es anders nicht geht, schreiben wir den Arbeitgeber oder die Behörde an oder erheben als letzte Möglichkeit Klage vor dem Arbeits- oder Sozialgericht. Alles geschieht aber nur mit dem Einverständnis des betroffenen Mitglieds.
Willst du noch etwas loswerden?
Oft rufen Leute an und bedanken sich für die Unterstützung. Das ist eine tolle Bestätigung.
Was uns wichtig ist: Wenn Leute das Rentenalter erreichen, sollten sie trotzdem noch in der NGG bleiben. Wir bieten sozialrechtliche Beratung an. Und wenn man alt und vielleicht krank wird, kann es Probleme geben mit Krankenkasse oder Rentenversicherung. Da lohnt es weiter Mitglied zu bleiben (Anmerkung: Seniorenbeitrag nur 5,70 Euro im Monat).
Nadine, danke für das Gespräch!
Fälle, die jüngst erfolgreich im NGG-Rechtsschutz erwirkt wurden:
Durchsetzung der gesamten Urlaubsansprüche bei längerer Krankheit für die zwei betreffenden Jahre.
Hohe Abfindung in einem Fall von sexueller Belästigung im Unternehmen. Macht den Vorfall nicht besser, aber wir haben die Betroffene unterstützt und ihr geholfen, damit umzugehen.
Dazu: Geltendmachung von zahlreichen unbezahlten Überstunden, Urlaubstagen und fehlenden Lohnabrechnungen.
Gemeinsam noch stärker
Rund 180.000 Mitglieder sind wir schon in der NGG. Aber wir wollen mehr werden: je mehr wir in der Gewerkschaft sind, desto stärker sind wir.
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