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Azubis im Bäckerhandwerk bekommen ab sofort mindestens 1020 €
Der neue Tarifvertrag für Auszubildende im Bäckerhandwerk ist zum 1. März 2025 in Kraft getreten. Er gilt rückwirkend ab diesem Datum. Die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat den Tarifvertrag offiziell für allgemeinverbindlich erklärt.
Gleiche Regelungen für alle Azubis
Durch die Allgemeinverbindlichkeit haben jetzt alle Auszubildenden faire und einheitliche Bedingungen in der Ausbildung:
- die gleiche Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr seit März 2025: 1.020 Euro brutto, ab März 2026: 1.070 Euro brutto
2. Ausbildungsjahr seit März 2025: 1.090 Euro brutto, ab März 2026: 1.140 Euro brutto
3. Ausbildungsjahr seit März 2025: 1.230 Euro brutto, ab März 2026: 1.280 Euro brutto
Wichtig: Diese Vergütungen gelten für alle Auszubildenden im Bäckerhandwerk, unabhängig vom Betrieb.
- Mobilitätszuschuss
- Unterkunft und Verpflegung (Erhält der Auszubildende Unterkunft und Verpflegung im Betrieb, so können diese Sachleistungen angerechnet werden, jedoch nicht über 75 % der Bruttovergütung hinaus)
- Arbeitszeitregelungen (Richtet sich nach der tariflichen Arbeitszeit für Arbeitnehmer auf Landesebene und den gesetzlichen Bestimmungen)
- einheitliche Mehrarbeit/Nachtarbeit- Regelungen
- Festlegungen zu Zuschlägen bei Mehrarbeit und Sonn- und Feiertagen
Der Tarifvertrag wurde Ende Januar 2025 von deiner Gewerkschaft NGG und dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks abgeschlossen. Beide Seiten hatten gemeinsam beantragt, dass der Vertrag allgemeinverbindlich wird.
Was bedeutet „allgemeinverbindlich“?
Allgemeinverbindlich heißt:
Die Regeln aus dem Tarifvertrag gelten für alle Auszubildenden im Bäckerhandwerk.
Das ist egal, ob der Betrieb Mitglied im Verband ist oder nicht.
Jede Bäckerei muss sich daran halten.
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