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„Selektion am Drehkreuz“ - Kündigungswelle bei Gustavo Gusto in Artern

Betrieb ohne Betriebsrat ist den Maßnahmen ausgeliefert
28. януари 2026

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Thüringen reagiert mit Entsetzen auf die jüngsten Vorgänge beim Tiefkühlpizza-Hersteller Gustavo Gusto im Werk Artern. Nach Informationen der Gewerkschaft wurden rund 20 Beschäftigte entlassen. Besonders die Art und Weise der Kündigungen stößt auf scharfe Kritik.

Wie Beschäftigte der NGG berichteten, spielten sich zu Dienstbeginn unwürdige Szenen am Werkstor ab. Die Belegschaft wurde direkt am Drehkreuz selektiert: Während ein Teil die Arbeit aufnehmen durfte, wurde anderen Mitarbeitenden die Kündigung ausgehändigt. Hintergrund dieser Maßnahme ist offenbar die Bewertung durch eine externe Beraterfirma. Diese hatte die Beschäftigten im Vorfeld nach einem starren Punkteschema bewertet. Wer eine bestimmte Punktzahl nicht erreichte, wurde aussortiert.

Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG Region Thüringen, zeigt sich schockiert über das Vorgehen des Arbeitgebers:

„Was wir hier erleben, ist ein Schlag ins Gesicht der Belegschaft. Dass Menschen anhand eines abstrakten Punkteschemas einer Beraterfirma bewertet und dann morgens am Drehkreuz wie Ware aussortiert werden, ist zutiefst respektlos. Ein solches ‚Hire and Fire‘-Verhalten hat mit sozialer Verantwortung nichts zu tun. Wir sind entsetzt über diese Kälte gegenüber den Beschäftigten, die ihren Beitrag zum Erfolg des Unternehmens geleistet haben.“

 

Fehlender Betriebsrat macht Belegschaft schutzlos

 

Die NGG weist darauf hin, dass die Härte dieser Maßnahme eine direkte Folge der fehlenden Mitbestimmung im Betrieb ist. Da es bei Gustavo Gusto in Artern keinen Betriebsrat gibt, entfallen wichtige Schutzmechanismen für die Arbeitnehmer.

„Dieser Fall führt uns brutal vor Augen, warum Betriebsräte unverzichtbar sind“, betont Jens Löbel. „Mit einem Betriebsrat hätten diese Kündigungen nicht einfach einseitig ausgesprochen werden können. Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein – und ein Betriebsrat hätte hier ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gehabt.“

Löbel verweist auf die rechtlichen Möglichkeiten, die nun verwehrt bleiben: „Nur mit einer Arbeitnehmervertretung gibt es bei Massenentlassungen oder Umstrukturierungen die Möglichkeit, einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu erzwingen, um die Härten für die Betroffenen abzufedern. Ohne Betriebsrat sind die Beschäftigten der Willkür des Arbeitgebers schutzlos ausgeliefert.

Die NGG Region Thüringen kündigte an, den betroffenen Gewerkschaftsmitgliedern juristischen Beistand zu leisten und die Rechtmäßigkeit der Kündigungen genau zu prüfen.

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