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Ein Gruppenbild von Frauen beim 8. März mit Schildern. Ein Gruppenbild von Frauen beim 8. März mit Schildern.

Stark. NGG-Frauen im Osten!

Gemeinsam stark

Ohne uns Frauen steht die Welt still. Wir sind Lebensmitteltechnikerinnen oder arbeiten an der Rezeption im Hotel. Wir sind Laborantinnen, Bäckereifachverkäuferinnen und Maschinenbedienerinnen. Und wenn wir nach der Arbeit nach Hause kommen, schieben wir meist noch eine Schicht: In der Betreuung unserer Kinder, der Pflege unserer Angehörigen und in unserem Ehrenamt.

Wir kommen aus dem Osten und sind mit flächendeckender Kinderbetreuung und dem Recht auf Schwangerschaftsabbruch aufgewachsen. Wir sind West-Berlinerinnen oder Zugezogene, die im Dreieck zwischen Thüringer Wald, Erzgebirge und Uckermark ihr Zuhause haben. 

Uns eint: Wir sind NGG-Frauen im Landesbezirk Ost! Wir machen uns stark und unterstützen uns gegenseitig. Wir streiten für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Wir sind im Betriebsrat, in der Tarifkommission, den NGG-Frauen-Netzwerken (Frauenausschüssen der Regionen und unseres Landesbezirkes NGG Ost), oder in den NGG-Vorständen aktiv. Und auch, wenn wir kein Mandat haben: Gemeinsam setzen wir uns für unsere Rechte als Arbeitnehmerinnen ein.

Die NGG Ost bietet verschiedene Angebote für Frauen an: Regelmäßig finden Seminare zu spannenden Themen statt, auf denen wir uns weiterbilden und vernetzen. Wir gehen zusammen auf Demonstrationen – für unsere Rechte und für eine solidarische Gesellschaft. Die NGG Ost berät Betriebsratsgremien zu Lohngerechtigkeit und was Betriebsräte gegen sexualisierte Belästigung im Betrieb tun können. 

Du möchtest gerne mehr erfahren über die Frauenarbeit der NGG Ost erfahren oder hast konkreten Beratungsbedarf?

Rebecca Rahe

Landesbezirksfrauensekretärin der NGG Ost

Meldungen

  • Abtreibung legalisieren - jetzt!

    Demonstration 7.12., 13.00 Uhr Berlin Alexander-Platz

    Announcement 04.12.2024

    Als NGG Ost setzen wir uns dafür ein, dass ungewollt Schwangere endlich (bei uns im Osten: wieder!) das Recht erhalten, selbstbestimmt über einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Deshalb demonstrieren wir an diesem Samstag, den 7. Dezember um 13 Uhr in Berlin am Alexanderplatz mit, wenn es heißt: Abtreibung_legalisieren - jetzt!

  • „Habt keine Scheu so einen Vorfall sofort zu melden“

    Was tun gegen sexualisierte Belästigung im Betrieb? Eine Betroffene kommt zu Wort.

    Announcement 25.11.2024

    Sexualisierte Belästigung im Betrieb ist leider kein Einzelfall. Im Folgenden schildert eine Betroffene ihre Erfahrungen. Der Fall ereignete sich in einem Betrieb aus dem Organisationsbereich der NGG, die Angaben sind anonymisiert. Als Gewerkschaft unterstützen wir Betroffene und bieten Hilfestellungen an.

  • Frauenkonferenz NGG Ost 11./12. Juni 2022

    für mich. für dich für uns.

    Announcement 13.06.2022

    Danke für die tolle Frauenkonferenz der NGG Ost am vergangenen Wochenende. Viele interessante Gespräche und Diskussion. Wir nehmen viel mit!

Rote Karte gegen Sexismus und Gewalt

Video

NGG hilft: Nach Elternzeit in den Beruf zurück

Abstieg statt Wiedereinstieg?

In unserer Gesellschaft besteht wohl Einigkeit darüber, dass das Land Kinder braucht. In den letzten Jahren steigt die Geburtenrate, das ist erfreulich. Weniger erfreulich ist jedoch, dass meist erwerbstätigen Frauen (aber auch Männern) bei ihrem Wiedereinstieg nach der Elternzeit immer wieder Steine in den Weg gelegt werden. Manche Arbeitgeber schrecken sogar nicht davor zurück, die Mütter zu mobben, bis diese genervt einen Aufhebungsvertrag schließen oder kündigen.

In unserer Arbeitswelt wird ständige Flexibilität und Einsatzbereitschaft verlangt. Aber was ist, wenn die Kita nur von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet hat und das dreijährige Kind außerhalb der Kitazeiten betreut werden muss?

Viele Frauen erleben dann immer noch die harte Konsequenz, dass der Arbeitgeber auf diese familiären Belange keine Rücksicht nimmt. Im Gegenteil: Mütter, die noch vor der Elternzeit geregelte Arbeitszeiten hatten, finden sich nach der Elternzeit im Schichtdienst wieder, obgleich die Weiterbeschäftigung mit geregelten Arbeitszeiten durchaus möglich gewesen wäre.

Anträge auf Reduzierung oder Umlegung der Arbeitszeit werden mit der Begründung abgelehnt: dies würde nicht in den Betriebsablauf passen, obgleich Teilzeitbeschäftigung ohne Kinder funktioniert. Besonders schmerzlich ist es, wenn Mütter sich in eine bestimmte Leitungsfunktion erarbeitet haben und nach der Elternzeit mehrere Stufen degradiert werden mit entsprechenden Einkommenseinbußen. Diese Erfahrung musste z.B. eine ehemalige Direktionsassistentin in einem bekannten Hotel machen, die nach der Elternzeit Toiletten reinigen sollte.

All diese Maßnahmen erfolgten aus einer Motivation heraus: Arbeitgeber wollen Frauen aufgrund ihrer vermeintlich eingeschränkten zeitlichen Flexibilität nicht mehr weiter beschäftigen und zur Eigenkündigung drängen. Dabei gilt der gesetzliche Grundsatz: Beide Arbeitsparteien müssen auf einander Rücksicht nehmen.

Grundsätzlich haben Eltern nach der Rückkehr aus der Elternzeit eine Garantie auf einen Arbeitsplatz. Das bedeutet aber leider nicht, dass sie einen Anspruch darauf haben, an ihre alte Stelle zurückzukehren. Der Arbeitgeber kann entsprechend seines Direktions- und Weisungsrechtes auch eine andere gleichwertige Position anbieten. Allerdings muss die neue Tätigkeit jedoch im Wesentlichen dem entsprechen, was arbeitsvertraglich vereinbart wurde und dem was der Arbeitnehmer vor Antritt der Elternzeit geleistet hatte. Hierbei gilt: Auch Qualifikation, Bezahlung, Arbeitszeit und –ort müssen den vorherigen Bedingungen entsprechen.

Kommt Euch dieses Problem bekannt vor? Dann meldet euch bei uns. Damit wir euch als NGG-Mitglieder unterstützen und gemeinsam die Arbeitsbedingungen für Eltern verbessern können.

 

Gemeinsam noch stärker

Rund 180.000 Mitglieder sind wir schon in der NGG. Aber wir wollen mehr werden: je mehr wir in der Gewerkschaft sind, desto stärker sind wir.

Deine NGG im Landesbezirk Ost

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