308.787! So viele Beschäftigte sind im Osten von der Schließung der Gastronomie betroffen! Jeder Tag länger im Lockdown hat für diese Köchinnen, Servicekräfte und Hotelfachleute dramatische Folgen. Sie brauchen sofort mehr finanzielle Unterstützung. Wegen der häufig viel zu niedrigen Löhne im Gastgewerbe ist das Kurzarbeitergeld bei einem monatelangen Lockdown keine ausreichende Lösung. Kaum eine Servicekraft kann von Reserven zehren. Und wenn, sind sie längst aufgebraucht. Jetzt soll auch noch das für viele so wichtige und fest eingeplante Trinkgeld weiterhin ausfallen. Mit jedem Tag im Lockdown wachsen die Schulden und die Verzweiflung. Viele kehren ihrer Branche für immer den Rücken.
Forderungen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
• Die Zahlung einer Corona-Sofort-Nothilfe von 1.000 Euro für die Beschäftigten aus dem Gastgewerbe, die im November oder Dezember in Kurzarbeit sind, auszahlbar im Dezember.
• Die eindringliche Prüfung des u.a. von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der HansBöckler-Stiftung erarbeiteten Vorschlags über die Einrichtung eines branchenunabhängigen Mindestkurzarbeitergeldes von mindestens 1.200 Euro.
• Die Auszahlung von Corona-Wirtschaftshilfen an Unternehmen muss an Beschäftigungssicherung gekoppelt sein. Wirtschaftliche Hilfen, wie die „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“, dürfen nur an Arbeitgeber ausgezahlt werden, die keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen.
Was für Unternehmen geht, muss auch für Menschen möglich sein
Die Bundesregierung muss jetzt reagieren, NGG fordert deshalb eine „Corona-Sofort-Nothilfe von 1.000 Euro“ für Beschäftigten im Gastgewerbe. Hunderttausende Beschäftigte in Restaurants, Bars, Diskotheken und Hotels können zu unserem Schutz nicht ihrer Arbeit nachgehen, sie brauchen dringend Hilfe. Was für Unternehmen geht, muss auch für Menschen möglich sein. Es ist richtig, dass die Arbeitgeber des Gastgewerbes großzügige finanzielle Unterstützung erhielten, um durch die Coronavirus-Pandemie zu kommen. Aber bei den Beschäftigten kommt viel zu wenig an. Für Menschen mit niedrigen Einkommen reicht das Kurzarbeitergeld auf Dauer einfach nicht aus. Genau, wie es einen Mindestlohn gibt, muss es deshalb auch ein Mindestkurzarbeitergeld geben.