Manteltarifvertrag

Die Beschäftigten in der Milchindustrie Ost haben einen Neuen. Die Beschäftigten des Tiefkühlbackwarenherstellers Aryzta ebenso und jetzt auch die Beschäftigten verschiedener Betriebe der Ernährungsindustrie Sachsen-Anhalt. Und in der sächsischen Ernährungsindustrie wird er diskutiert.


Die Rede ist vom Manteltarifvertrag (kurz: MTV). Darin werden meistens die langfristigen, allgemeinen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses jenseits des tariflichen Grundentgeltes geregelt: Von Arbeitszeiten und Zuschlägen über die Anzahl der Urlaubstage und bis hin zu Kündigungsfristen.

Der Mantel regelt zum Beispiel...

Arbeitsdauer und -lage

Wie viele Stunden muss ich in der Woche arbeiten und an welchen Tagen? Ginge auch weniger?

Zusätzliche Entgeltzahlungen

Beispielsweise Urlaub und 13. Gehalt

Diverse Zuschläge

Für Überstunden, unfreundliche Arbeitszeit (Nacht, Schicht, Wochenende, Feiertag) & anspruchsvolle Tätigkeiten

Urlaubs- und Freizeitregelung

Gibt es für regelmäßige Ausgleichstage für Schichtarbeit? Wie viele Urlaubstage habe ich?

Bitterkalt: Eine Welt ohne Mantel

Ohne Manteltarifverträge würde es in vielen Fällen gar keine (oder nur gesetzliche) Ansprüche geben.

Beispiel: Das Bundesurlaubsgesetz regelt eine jährliche Erholung von vier Kalenderwochen. In vielen Manteltarifverträgen haben wir sechs Wochen geregelt. Zuschläge, Urlaubs– und Weihnachtsgeld suchst du im Gesetz vergeblich, aber tarifvertraglich wurden diese Erfolge erkämpft!

Wir haben nur das eine Leben

Allgemeine Arbeitsbedingungen sind zentral! Wenn wir an den Arbeitsbedingungen etwas zum Vorteil der Arbeitnehmenden verändern wollen, sind die Inhalte eines Manteltarifvertrages ganz wichtig. Diese zu verbessern, ist kein Selbstläufer. Dazu braucht es eine starke NGG im Betrieb und engagierte Mitglieder.

Als NGG-Mitglied erhaltet ihr euren MTV über die NGG vor Ort.
Bist du unzufrieden mit deinem Manteltarifvertrag oder hast du womöglich gar keinen? Melde dich bei deiner NGG Region. Wir packen das an!