Verhandlungen vor dem BundesarbeitgerichtNachtschichtzuschläge: Erste Verfahren vor BAG gewonnen

11. Dezember 2020

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NGG-Mitglieder gewinnen!

Viele NGG-Mitglieder haben auf höhere Nachtschichtzuschläge geklagt. Am 9. Dezember 2020 fanden die ersten Verhandlungen vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) statt. Es ging um jeweils zwei Verfahren gegen Coca-Cola (UTV Geltung MTV Erfrischungsgetränke-Industrie Ost)und gegen Carlsberg (MTV Brauereien Hamburg/Schleswig-Holstein). Dieser Tarifvertraggilt auch für die Flensburger Brauerei.

Das BAG hat die Tarifverträge unterschiedlich beurteilt. Das bedeutet:NGG-Mitglieder bei Carlsberg und der Flensburger Brauerei in Hamburg und Schleswig-Holstein haben Anspruch auf 50% Nachtschichtzuschlag!

NGG-Mitglieder bei Coca-Cola brauchen Geduld!

Hier hat das BAG noch nicht entschieden, sondern den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Die Klärung durch den EuGH wird ca. ein-bis eineinhalb Jahre dauern.

Wir freuen uns für unsere Mitglieder, die gewonnen haben! Die Arbeitgeber haben anderes behauptet, aber wir haben Recht behalten: Kein einziges der verhandelten Verfahren vor dem BAG ist negativ für unsere Mitglieder ausgegangen.

Was gilt für laufende Verfahren aus anderen Tarifbereichen?

Das BAG hat nur zu diesen zwei Tarifverträgen entschieden. Eine genauere Einschätzung zu den Auswirkungen in anderen Tarifgebieten ist erst möglich, wenn das Gericht die schriftlichen Begründungen vorlegt. Das dauert in der Regel zwei bis drei Monate. Wir werden unsere Mitglieder so schnell wie möglich informieren!

Zur Tarifinfo

Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Das BAG hat unseren klagenden Mitgliedern höhere Nachtschichtzuschläge zugesprochen. Das ist ein erstes wegweisendes Urteil und ein Etappensieg, denn alle Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, die über entsprechende Klagen zu diesem Manteltarifvertrag entscheiden, müssen sich an das Urteil des BAG halten.“

Hintergrund:

Bundesweit sind noch tausende Verfahren im Rahmen von Tarifverträgen der NGG mit Arbeitgeberverbänden der Ernährungsindustrie bei Arbeits- und Landesarbeitsgerichten anhängig. Die Auswirkungen auf andere Tarifverträge können erst eingeschätzt werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.