NGG kritisiert pauschale Schließung
„Die Schließung von Restaurants und Gaststätten ist pauschal und nicht begründet. Zahlen des Robert Koch-Instituts zeigen, dass Gaststätten und Restaurants zuletzt keine Infektionsherde waren – im Gegensatz etwa zu privaten Feiern“, so NGG-Landesvorsitzender Uwe Ledwig. Die Politik habe nicht differenziert. Es gebe einen Unterschied zwischen Bars, Kneipen und Diskotheken auf der einen Seite – und Speisegaststätten und Restaurants auf der anderen Seite. „Wenn etwa der Stammitaliener die Abstands- und Hygienevorschriften strikt einhält, dann ist das Infektionsrisiko sehr gering. Anders kann es in Fußballkneipen aussehen, in der sich samstags Fans beim Bier treffen“, unterstreicht Ledwig.
Einen erneuten Lockdown für das gesamte Gastgewerbe könnten viele der landesweit rund 28.000 Betriebe mit ihren mehr als 330.000 Beschäftigten nicht verkraften. „Niemand will, dass Gaststätten wie in Ischgl zum Corona-Hotspot werden. Aber die Politik muss abwägen, wo Schließungen wirklich Sinn machen. Es darf keine ganze Branche pauschal geopfert werden“, so die NGG. Ledwig verweist auf die langfristigen Folgen. Wenn ein Großteil der Gastronomiebetriebe pleitegehe, dann seien viele Arbeitsplätze in Gefahr.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) ging Ende Oktober in einem aktuellen Lagebericht davon aus, dass Speisegaststätten „keine Treiber der Pandemie“ sind. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung soll das RKI darüber auch Kanzlerin Merkel und die Chefs der Staatskanzleien in den Ländern informiert haben.
Selbstverständlich erfordert das Pandemiegeschehen eine Reduzierung von Kontakten. Das Gastgewerbe hat in der Vergangenheit aber gezeigt, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und der Aufnahme von Kontaktdaten möglich ist. Jetzt droht der Rückzug in private Räumlichkeiten, die nicht zu kontrollieren sind. Der Besuch im Restaurant, wo die entsprechenden Hygienekonzepten angewandt werden, ist in vielen Fällen sicherer als Treffen im privaten und öffentlichen Raum. Es ist für die betroffenen Beschäftigten schwer nachvollziehbar, warum das Einkaufen im Sportfachgeschäft weiter erlaubt, der Besuch im Restaurant – bei Einhaltungen aller Schutzmaßnahmen – aber verboten ist.
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