Nach der Einführung des kostenlosen Schulessens an den Berliner Grundschulen hatte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gefordert, dass auch die im Bereich der Schulcaterer beschäftigten Köchinnen und Köche, Küchen- und Ausgabekräfte armutsfeste Löhne bekommen. In den laufenden Ausschreibungen wurde das jedoch nicht berücksichtigt. Erst nach massivem gewerkschaftlichem und öffentlichem Druck wurde erreicht, dass auch bei den laufenden Ausschreibungen der aktuell geltende Vergabemindestlohn von 12,50 € pro Stunde berücksichtigt wird.
Die bezirklichen Ausschreibungen für Schulmittagessen in Berlin wurden nachgebessert. Es wird klargestellt, dass die 12,50 € Mindestlohn zu zahlen sind. Dies ist das Ergebnis der öffentlichen Kritik. Dank des gemeinsamen Vorgehens der NGG und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) konnte dieser Fehler in den Ausschreibungen geändert werden. „Die Beschäftigten in den Betrieben der Schulcaterer haben einen Anspruch auf armutsfeste Löhne“, so Manuela Scholz, Gewerkschaftssekretärin bei der NGG in Berlin und Brandenburg. Es wäre unerträglich gewesen, wenn in den kommenden Jahren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin mit Hungerlöhnen abgespeist werden würden. „Allerdings bleibt ein kritischer Blick auf die Schulcaterer, ob sie den Lohn tatsächlich an die Beschäftigen zahlen. Es gibt Indizien, wonach die 12,50 € nicht bei allen Beschäftigten ankommen“, kritisiert Scholz. NGG fordert von der zukünftigen Koalition, im Vergabeverfahren nachzubessern und das Tarifsystem zu stärken. „Keiner der Schulcaterer ist tarifgebunden“, so Scholz weiter. „Wer sich für bessere Qualität des Schulessens stark macht, dem kann nicht egal sein, wie es denen geht, die Tag für Tag das Essen zubereiten und ausgeben." Die NGG verfolgt weiterhin das Ziel endlich die Geltung der Tarifverträge bei den Caterern durchzusetzen. Diese verweigern sich aber bisher dieser Verantwortung.