Menschenwohl darf nicht weiter auf der Schlachtbank landenFleischaktionswoche der NGG Ost

26. März 2021

Wenige Tage vor der dritten Tarifverhandlung in der Fleischindustrie am 29. März hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auch in Ostdeutschland vor zahlreichen Betrieben Druck für einen bundesweiten Branchenmindestlohn gemacht. Beschäftigte dutzender Nationen wurden in dieser Woche über den Stand der Tarifverhandlungen und ihre Rechte informiert. Zu den bekannteren Schlachthöfen und Fleischbetrieben, vor denen die NGG mit Dolmetschern verschiedenster osteuropäischer Sprachen präsent war, gehören die Geflügelschlachter Wiesenhof und Astenhof, die Rewe-Wurstfabrik in Perwenitz, der bekannte Thüringer Wursthersteller Wolf sowie der größte Schlachthof Ostdeutschlands von Tönnies in Weißenfels.  Die Gewerkschaft stieß dabei auf großes Interesse und freut sich über Beschäftigte vieler Nationen, die den Weg in die Gewerkschaft gefunden haben.

Nach dem Verbot der Werkverträge hat die Fleischbranche jetzt die Chance, aus der Schmuddelecke heraus zu kommen. Das geht aber nur mit einem Tarifvertrag, der armutsfeste Löhne gewährleistet. Dafür muss der Einstiegslohn bei mindestens 12,50 liegen, dann nach einer Einarbeitungszeit auf 14 Euro steigen und für Fachkräfte 17 Euro betragen“, fordert Uwe Ledwig, Vorsitzender des Landesbezirkes der NGG Ost. „Wenn es keine Lösung gibt, werden weitere Aktionen folgen. Auch Streiks sind möglich. Es kann nicht sein, dass über eine Tierwohlgabe diskutiert wird, aber das Menschenwohl der Beschäftigten weiter auf der Schlachtbank landet.“

Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten im letzten Jahr in den neuen Bundesländern (inklusive Berlin) knapp 27.000 Beschäftigte in der Schlachtung und Fleischverarbeitung. Mit erfasst ist hier auch das Fleischerhandwerk. Die Zahl der Beschäftigten insgesamt liegt höher, da in der Statistik nicht die Zahl der Werkvertragsbeschäftigten und Leiharbeitskräfte erfasst ist.

Beschäftigte in der Schlachtung und Fleischverarbeitung

(Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 30.6.2020. Sozialversichungspflichtig und geringfügig Beschäftigte)

Berlin                                   1.706

Brandenburg                         4.150                      Neue Bundesländer       26.673

Mecklenburg-Vorpommern    3.606                      Deutschland gesamt      195.387

Sachsen                               6.278

Sachsen-Anhalt                     5.118

Thüringen                             5.815

Hintergrund

Die Gewerkschaft NGG ist mit folgenden Forderungen in die Verhandlungen gegangen:

• Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel,

• Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit,

• Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter.

In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Branche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist.


Hier gibt es mehr Informationen zur Tarifrunde für die deutsche Fleischwirtschaft.