Für die Beschäftigten im Brandenburger Hotel- und Gaststättengewerbe wurde am heutigen Tag ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen.
Nach intensiven Verhandlungsgesprächen hat sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit dem Arbeitgeberverband DEHOGA auf die folgenden Eckpunkte geeinigt:
- Zum 01.01.2022 steigen die Entgelte in den beiden niedrigsten Entgeltgruppen auf 12 €/h (+23,2 bzw. +18,4 Prozent)
- Die Entgeltgruppe 4 steigt auf 12,41 €/h (+18,4 Prozent)
- Der Ecklohn, die Entgeltgruppe 5, steigt auf 13,56 €/h (+8 Prozent)
- Die weiteren Entgeltgruppen steigen zwischen 6 und 7 Prozent
- Zum 01.10.2022 steigen alle Löhne und Gehälter um weitere 4 Prozent
- Die Ausbildungsvergütungen steigen jeweils zum 01.02.2022 im 1. Ausbildungsjahren um 150€, im 2. AJ um 200€ um im 3. AJ um 150€. Zum 01.02.2023 steigen sie über alle Ausbildungsjahre um weitere 50€
- Laufzeit des Tarifvertrages bis 31.12.2023
- Ferner wurde eine Mindestlohnabstandsklausel vereinbart. Sollte der gesetzliche Mindestlohn vor dem 01.12.2023 auf 12 Euro steigen, erhöhen sich die Stundenlöhne in den Entgeltgruppen 2 bis 4 um jeweils 0,50€ /h
Dieser Tarifabschluss ist das Resultat aus intensiven Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite. „Um die Gastro-Beschäftigten in der Branche zu halten und die Ausbildung attraktiver zu machen, braucht es Zeichen der Zeit. Mit dem heutigen Tarifabschluss ist uns ein Schritt in die richtige Richtung gelungen.“ sagt Sebastian Riesner, Geschäftsführer der NGG-Region-Berlin- Brandenburg. Der Gewerkschafter weiter: „Mit dem Abschluss ist ein erster Schritt gemacht worden. Der Weg ist beschritten aber das Ziel noch nicht erreicht“.
Hintergrund:
Das Hotel- und Gaststättengewerbe in Brandenburg umfasste vor der Corona-Pandemie rund 40.000 Beschäftigte. Die Branche war und ist besonders hart von der Corona-Pandemie getroffen. Zwischen Lockdowns und Kurzarbeit haben rund 5.000 Beschäftigte der Branche den Rücken gewandt und sich beruflich neu orientiert.