2. Februar Leipzig: Kundgebung vor Tarifverhandlung für die Beschäftigten im sächsischen Gastgewerbe
„5 vor Zwölf!“ Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) führt am 2. Februar vor der Gehaltstarifverhandlung für die Beschäftigten im sächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe eine kleine Kundgebung durch. Die Verhandlung startet um 13 Uhr im Seaside Park Hotel Leipzig.
Kundgebung anlässlich der Tarifverhandlung im sächsischen Gastgewerbe
Zeit: 2. Februar ab 11.55 Uhr (ab 11.30 Uhr sind die ersten Teilnehmer vor Ort)
Ort: Seaside Park Hotel Leipzig
Bisher lässt der Arbeitgeberverband DEHOGA Sachsen keine Anzeichen erkennen, über deutliche Lohnsteigerungen verhandeln zu wollen. Dabei ist die Abwanderung im Hotel- und Gaststättengewerbe enorm, immer mehr Personal verlässt die Branche. In Thüringen verweigert der Dehoga sogar weitere Verhandlungen, deshalb wird auch eine Delegation aus Thüringen an der Demonstration teilnehmen. Rund 70.000 Beschäftigte arbeiteten vor Beginn der Corona-Pandemie in den Hotels und Gaststätten in Sachsen. Niedriglöhne prägen bisher die Branchen. Allein unter den Vollzeitbeschäftigten fallen im sächsischen Gastgewerbe acht von zehn Beschäftigten unter die bundesweite Niedriglohnschwelle von 2.284 Euro.
Die Gastronomie-Gewerkschaft NGG warnt: Wenn sich jetzt nichts ändert, ist es vielleicht zu spät. Dann sind eingestaubte Bartresen, leere Hotelzimmer und verlassene Restauranttische der neue Gastronomiealltag. Fakt ist: Ohne (Stamm)personal keine (Stamm)gäste!
„Damit das nicht passiert, sind schnelle und deutliche Lohnerhöhungen für die Beschäftigten das Gebot der Stunde! Ferner müssen die Arbeitsbedingungen deutlich attraktiver werden, Lippenbekenntnisse gab es genug, Taten müssen sofort folgen“, so Uwe Ledwig, Landesvorsitzender Ost und Verhandlungsführer in Sachsen und Thüringen.
In sieben Bundesländern sind bereits Tarifabschlüsse gelungen. Im Osten ist dies in Berlin und Brandenburg der Fall. Hier gibt es Lohnzuwächse um bis zu 27% für die untersten Tarifgruppen. Seit 1. Januar wird nicht mehr unter 12 Euro verdient und es wurde eine Lohnabstandklausel zum Mindestlohn vereinbart.