Wie bewertest du die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro?
Das ist mehr als überfällig! Im Osten betrifft es mehr als jeden fünften Beschäftigten, vor allem viele Frauen. Ehrlich gesagt, ist das ein Armutszeugnis für ein reiches Land wie Deutschland.
Der Mindestlohn hat sich lange kaum erhöht, jetzt ist ein größerer Sprung nötig. Klar ist aber auch: 12 Euro reichen nicht, um heute vernünftig leben zu können und später eine armutsfeste Rente zu erhalten.
Welche Auswirkungen hat der neue Mindestlohn für Branchen, deren Beschäftigte die NGG vertritt?
In der Gastronomie und einer Reihe von Betrieben mit bisher niedrigem Lohnniveau konnten wir neue Tarifverträge abschließen, deren unterste Lohngruppe über 12 Euro liegt und auch einen Abstand für Fachkräfte herstellen.
In Betrieben ohne Tarifvertrag liegt es an uns: Machen wir uns gemeinsam auf den Weg, um Gleiches zu erreichen.
Erhöht sich mein Lohn automatisch wie der Mindestlohn?
Nein! Das ist ein zum Teil verbreitetes Missverständnis. Da gibt es keinen Automatismus. Nach dem Mindestlohngesetz müssen nur die Löhne und Gehälter angepasst werden, die unterhalb von 12 Euro liegen.
Viele Beschäftigte haben einen Stundenlohn knapp oberhalb der 12 Euro und eigentlich mehr verdient … was tun?
Das ist absolut richtig. Ich sage deshalb: Lasst uns in den anstehenden Tarifrunden den Mindestlohnsprung auf 12 Euro nutzen und deutliche Lohnerhöhungen für alle durchsetzen. Mit uns meine ich die Beschäftigten und Mitglieder der NGG. Denn von allein kommt nichts!
Wenn ich derzeit weniger als 12 Euro in der Stunde verdiene, darf mein Chef Zuschläge oder Sonderzahlungen mit dem neuen Mindestlohn verrechnen?
Das hängt vom konkreten Fall ab, dazu gibt es bereits verschiedene Gerichtsurteile. Wir raten jedem NGG-Mitglied unsere Rechtsberatung aufzusuchen. Wir prüfen die Lohnzettel. Wichtig: Nicht voreilig neue Arbeitsverträge unterschreiben. Auch hier stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Die beste Lösung ist es, im Unternehmen einen Tarifvertrag durchzusetzen, der deutlich mehr als 12 Euro Lohn bringt und auch Zuschläge und Sonderzahlungen regelt.