Immer wieder kommt es vor, dass die Rechte von Betriebsräten verletzt werden. Ein besonders drastischer Fall ereignete sich im 2021 im Hotel auf der Wartburg, einem Unternehmen der Arcona-Gruppe. Mit dem Gang vor das Arbeitsgericht wurde die Hotelleitung nun in die Schranken gewiesen.
Was war passiert? Einer seit 21 Jahren im Hotel angestellten Kollegin und Betriebsrätin wurde im Oktober per Handy für zwei Tage die Freistellung von der Arbeit übermittelt. Sie bot trotzdem ihre Arbeit an und wollte als Betriebsrätin die Dienstpläne kontrollieren. Hoteldirektor Hannes Horsch verlangte daraufhin ihren Büroschlüssel. Sie musste das Hotel verlassen. Das ließ sich der Betriebsrat nicht gefallen und zog mit Unterstützung der NGG vor Gericht. Im Rahmen eines Vergleichs hat sich nun „die Hotelleitung verpflichtet, der Mitarbeiterin eine ordnungsgemäß angemeldete Betriebsratsarbeit in den Räumlichkeiten des Hotels samt dazu notwendiger Arbeitsmittel zu gewähren“ (Thüringer Allgemeine).
Jens Löbel von der NGG Thüringen findet es traurig, dass erst ein Gericht die Rechte des Betriebsrates sichern muss - zumal bei einem so renommierten Haus wie das Wartburghotel. Der Gewerkschafter hofft auf einen Lernprozess bei der Gruppe. Sonst wird die Hotelleitung wieder schnell vor Gericht landen, dann käme auf das Haus und die Gruppe aber andere Konsequenzen zu.
Eine Abfindung in fünfstelliger Höhe lehnte die betroffene Kollegin ab. Respekt und richtig so: Betriebsratsrechte sind nicht käuflich!
Jenseits davon steht im März ein weiterer Gerichtstermin an, bei dem es um die versuchte Kündigung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden geht.
Romantik Hotel auf der WartburgArbeitsgericht weißt Hotelleitung in die Schranken
08. Februar 2023