Das Nachweisgesetz (NachweisG) an sich ist nicht neu, es existiert bereits seit
1995. Schon nach bisheriger Rechtslage hatten Beschäftigte Anspruch, einen
Nachweis über die geltenden Arbeitsbedingungen zu erhalten.
Arbeitgeber nutzen die Änderung des NachweisG,
um neue Arbeitsverträge und damit verbunden teilweisen
Verschlechterungen für die Beschäftigten auszugeben.
orsicht! Finger weg vom Kugelschreiber.
Die Änderung des NachweisG bedeutet nicht, dass neue
Arbeitsverträge unterschrieben werden müssen. Es gibt
existierende gültige Arbeitsverträge, die weitergelten.
Hier findest du alle Infos. Wende dich auf jeden Fall an deine NGG vor Ort und lass einen vorgelegten Änderungsvertrag von uns rechtssicher überprüfen.