7,6 % Lohnsteigerung für die Beschäftigten der Süßwarenindustrie Berlins
Süße Weihnachten gesichert: Warnstreiks bei Bahlsen, Storck & Co abgewendet
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Bundesverband der Süßwarenindustrie (BDSI) haben sich am 21. November auf mehr Lohn für die rund 2000 Beschäftigten der Süßwarenindustrie Berlins geeinigt. Dieser sieht eine direkte Lohnerhöhung von 5 % ab 01.11.2024 sowie eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 € vor. Im nächsten Jahr folgt ab dem 1. Oktober 2025 eine weitere Lohnsteigerung von 2,5 %.
Durch die zusätzliche Einmalzahlung haben die Arbeitnehmer in der untersten Lohngruppe allein in diesem Jahr über 8,8 % mehr Geld im Portemonnaie als im Vorjahr, betont Verhandlungsführer der NGG, Uwe Ledwig. Er zeigt sich zufrieden: „Die Beschäftigten erhalten pünktlich zum Jahresende eine ordentliche Lohnerhöhung. Das war nach fast vier Monaten und zähen Verhandlungen bitter nötig. Die Lohnerhöhung liegt deutlich über der aktuellen Inflationsrate und zwackt damit einen Teil der guten Geschäftsergebnisse für die Beschäftigten ab.“
Der Einigung waren zwei Warnstreiks in den Unternehmen August Storck, Bahlsen, Cargill Lichtenrade und Reinickendorf, Stollwerck und Wilhelm Reuss vorausgegangen. Gefordert hatte die Gewerkschaft NGG 9,9 % mehr Lohn.
Uwe Ledwig sieht in dem Tarifabschluss auch ein Signal für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung: „Wir brauchen mehr Kaufkraft für die Bevölkerung, um die Wirtschaft zu stärken. Das haben wir in der Süßwarenindustrie ganz klar erreicht: Die Löhne liegen im Jahr 2024 im Einstieg um 18 % gegenüber 2022, mit Einmalzahlungen sogar um 22 %. Bei den Fachkräften steigen die Löhne im Zweijahreszeitraum um 11,5 %, mit Inflationsausgleichsprämien um 14,3 %. Das kann sich sehen lassen!“
Hintergrund
Der Entgelttarifvertrag wurde zum 31.07.2024 fristgemäß gekündigt. Der neu abgeschlossene Tarifvertrag ist ab dem 01.08.2024 gültig und hat eine Laufzeit von 22 Monaten. Für Auszubildende wurde eine Erhöhung von 100 € im Jahr 2024, von 50 € im Jahr 2025 sowie eine Inflationsausgleichsprämie von 300 € vereinbart und ein zusätzlicher freier Tag vor den Abschlussprüfungen.