„Das ist Union Busting aus dem Lehrbuch.“ kommentiert Jens Löbel, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG), Region Thüringen, das Vorgehen der Travdo Hotel Gruppe wütend.
Die Travdo Hotel Gruppe betreibt derzeit 22 Hotels bundesweit, eines davon ist das Hotel Astor im thüringischen Altenburg.
Im Februar 2024 haben dort die Beschäftigten als erstes Hotel der Travdo Hotel-Gruppe einen Betriebsrat gewählt. Die Betriebsratsvorsitzende wurde mit großer Mehrheit von der Belegschaft gewählt. Der Arbeitgeber hat die Betriebsratswahl angefochten, da er der Meinung ist, dass die Betriebsratsvorsitzende eine leitende Angestellte ist. Der Gerichtstermin steht noch aus.
„Wenn eine Direktorin nicht einmal die Farbe der Duschvorhänge bestimmen darf, dann ist sie bestimmt keine leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.“ so Löbel weiter.
Benachteiligung der Betriebsratsvorsitzenden
Nachdem die Betriebsratsvorsitzende ihr Amt angenommen hat, wurde sie von sämtlichen Meetings der Hotel-Gruppe, zu denen sie sonst eingeladen war, ausgeladen.
„Für uns stellt das eine Benachteiligung der Betriebsratsvorsitzenden dar. Das Gesetz verbietet ausdrücklich, Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Betriebsratstätigkeit zu benachteiligen.“ sagt Jens Löbel. Die vorsätzliche Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist eine Straftat, die nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Betriebsratsvorsitzende wurde personenbedingt gekündigt
Am 26.03.2024 erhielt die Betriebsratsvorsitzenden eine personenbedingte Kündigung. „Der Arbeitgeber spielt hier seine ganze Macht aus und will unsere Kollegin psychisch kleinkriegen.“ kommentiert Löbel den Vorgang. Betriebsräte haben einen erhöhten Kündigungsschutz. So können sie nur wegen verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden. Das ist hier nicht der Fall. „Travdo Hotels hat der Betriebsratsvorsitzenden wegen einer negativen Gesundheitsprognose gekündigt. Dabei war die Kollegin gerade mal zwei Wochen krank. Das Verhalten der Travdo Geschäftsführung ist einfach unverschämt.“ zeigt sich Löbel empört.
Staatsanwaltschaft muss hier tätig werden
„Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“. So steht es im Koalitionsvertrag der Berliner Ampelkoalition geschrieben. Die NGG fordert in diesem Zusammenhang weiterhin die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften. „Zu oft kommen Arbeitgeber mit der Behinderung von Betriebsräten durch.“ so Löbel weiter.
„Wir werden in jedem Fall rechtlich gegen die Kündigung vorgehen. Natürlich erhält die Kollegin unsere volle Unterstützung.“ betont Löbel abschließend.
Travdo Hotels wurden im Jahre 2006 gegründet und der Sitz befindet sich im sächsischen Rochlitz.
Travdo Hotels betreibt derzeit 22 Hotelbetriebe bundesweit und beschäftigt ca. 500 Mitarbeiter.
Für Rückfragen steht Ihnen Jens Löbel unter 0151-18809734 zur Verfügung.