Allgemeinverbindlichkeit mit dem DEHOGAWeihnachtsfeier im Restaurant: Wer trägt die Kosten?

14. November 2024

Weihnachtsfeier im Restaurant: Wer trägt die Kosten?

Allgemeinverbindlichkeit mit dem DEHOGA

Die Vorweihnachtszeit steht vor der Tür und viele Unternehmen planen ihre Weihnachtsfeiern in Restaurants. Doch während die festliche Stimmung bei den Gästen steigt, ringen die 87.000 Beschäftigten des Hotel- und Gastgewerbes in Sachsen noch immer um eine faire Bezahlung.


Bereits seit Juni dieses Jahres gilt der neue Tarifvertrag, bei dem die Löhne der Beschäftigten um insgesamt 18 % steigen. Bei rund 70 % der Beschäftigten kommt der Tariflohn jedoch gar nicht an, da die Unternehmen nicht tarifgebunden sind. Die dringend benötigte Allgemeinverbindlichkeit, gerade für die unteren Lohngruppen, Facharbeiter und Auszubildende wurde bereits im Juli mit dem DEHOGA besprochen, doch bislang gibt es keine klare Positionierung des Arbeitgeberverbandes zu diesem Thema.

Romy Grahnert, Gewerkschaftssekretärin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Dresden: „Wir fordern den DEHOGA auf, sich schnellstens mit dem Anliegen seiner Beschäftigten nach einer fairen Bezahlung auseinanderzusetzen und endlich Position zu beziehen!“

„Der unerbittliche Konkurrenzkampf innerhalb der Branche darf nicht auf Kosten der Löhne der Beschäftigten ausgetragen werden. Hier sollten Qualität und Leistung für den Gast im Vordergrund stehen. Deshalb brauchen wir gleiche Lohnbedingungen. Diese stehen im Tarifvertrag und müssen nun als allgemeinverbindlich erklärt werden.“ so Grahnert weiter.

Fakt ist, ein Tarifvertrag schützt die Beschäftigten auch vor weiteren Aushöhlungen des Arbeitszeitgesetzes, wie sie Friedrich Merz beim DEHOGA Branchentag ankündigte. Diese führen nur zu weiterer Abwanderung der jetzt schon überbeanspruchten Beschäftigten der gebeutelten Branche.“ erklärt Grahnert.

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Hintergrund

Im Juni 2024 erzielte die Gewerkschaft NGG mit dem DEHOGA einen neuen Tarifabschluss für die Hotels und Gaststätten in Sachsen. Der Abschluss brachte eine sofortige Lohnerhöhung um 7% sowie je eine weitere Steigerung um 5 % zum 01.06.2025 und 01.06.2026.

Aufgrund eigener Befragungen der Beschäftigten in den ortsansässigen Hotels und Restaurants konnte die NGG feststellen, dass der Tarifvertrag in rund 70% der Unternehmen keine Anwendung findet. Gründe hierfür sind sowohl, dass viele Unternehmen nicht im Arbeitgeberverband sind, sowie auch die vom DEHOGA angebotene „Mitgliedschaft ohne Tarif“.

Um vor allem in den unteren Lohngruppen und bei den Fachkräften dem vorherrschenden Personalmangel in der Branche entgegen wirken zu können, forderte die NGG den DEHOGA bereits im Juli dazu auf, gemeinsam einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit beim Arbeitsministerium einzureichen.

Trotz gesetzter Frist reagierte der DEHOGA darauf nicht. Auf weitere Nachfragen im Oktober, wurde im November erklärt, dass bisher noch keine Abstimmungsprozesse stattgefunden haben und man das Thema Ende November auf die Agenda setzen wird.