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Achtung: Angriff auf Beschäftigte!

Bundesregierung plant schnellen sozialer Abstieg bei längerer Arbeitslosigkeit
15. Januar 2026

Am 15. Januar 2026 haben Union und SPD ihr Gesetz zur sogenannten „Bürgergeldreform“ in den Bundestag eingebracht. 

Wir als Gewerkschaft warnen: Das Vorhaben sorgt nicht nur für mehr Druck bei den Menschen die bereits Bürgergeld beziehen. Wird es umgesetzt, droht auch Beschäftigten ein schnellerer sozialer Absturz, wenn sie ihren Job verlieren und das Arbeitslosengeld im Anschluss ausläuft*.

 

Was ist geplant?

Bisher gilt: Bei Ablauf des Arbeitslosengeldes* gibt es für Erspartes (im Gesetzestext „Vermögen“) eine Schonfrist von einem Jahr. Erst danach greift die Vermögensprüfung. Die Grenze derzeit: Man kann bis zu 40.000 Euro an Erspartem und Vermögen besitzen. Für jedes weitere Familienmitglied (Gesetz: „Person der Bedarfsgemeinschaft“) kommen jeweils 15.000 Euro hinzu, ohne dass der Anspruch auf Bürgergeld, künftig Grundsicherung entfällt.

Zukünftig soll es nach Ablauf des Arbeitslosengeldes für Vermögen keine Schonfrist mehr geben (im Gesetz = Streichung der einjährigen „Karenzzeit“). Gleichzeitig werden bei der sofortigen Vermögensprüfung deutlich niedrigere Freibeträgen angesetzt - statt bisher 40.000 Euro jetzt altersgestaffelt:

  • 5.000 Euro bis 30 Jahre,
  • 10.000 Euro ab dem 31. Lebensjahr,
  • 12.500 Euro ab dem 41. Lebensjahr,
  • 20.000 Euro ab dem 51. Lebensjahr.

Erspartes und Vermögen, welches über diesen Beträgen liegt, muss aufgebraucht werden ehe überhaupt die neue Grundsicherung gezahlt wird.

 

Wir fragen:

Wo ist da der Respekt vor der Lebensleistung, wenn die Politik per Gesetz so schnell einen sozialen Absturz organisiert? Das ist Abbau am Sozialstaat, der gerade jetzt dringend gebraucht wird!

Du kannst Jahrzehnte gearbeitet haben, verlierst unverschuldet deinen Arbeitsplatz und musst nach Ablauf des Arbeitslosengeldes gleich dein Gespartes aufbrauchen oder das Geld aus der Abfindung.

 

Wir sagen:

Diese „Bürgergeldreform“ hat nur das Ziel die Daumenschrauben anzuziehen: Gegenüber denen, die bisher Bürgergeld beziehen und gegenüber den Beschäftigten, die drohen arbeitslos zu werden. Diese werden zugleich eingeschüchtert und sollen gezwungen werden alles zu schlucken und jeden noch so billigen Job anzunehmen. 

Denn mit der „Bürgergeldreform“ wird auch wieder der „Vermittlungsvorrang“ in Kraft gesetzt: Das heißt die schnelle Vermittlung in irgendeine Arbeit um jeden Preis, egal wie unsicher dieser Job ist oder ob man von ihm Leben kann. Bei Weigerung droht Leistungsentzug! Unternehmen mit Niedriglohnjobs können sich freuen, wenn nun das Amt dort immer mehr Leute reindrückt.

*Anspruch auf Arbeitslosengeld berechnet sich nach Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und Alter. Beschäftigte jünger als 50 Jahre erhalten Arbeitslosengeld für eine Dauer von höchstens von 12 Monaten, vorausgesetzt sie waren zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr kann die Anspruchsdauer auf bis zu 24 Monate ansteigen. Diese höchste Anspruchsdauer gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind - voraussetzt sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.

Dazu unser klares NEIN!

Unsere Forderung an die Politik ist, das Gesetz so nicht zu verabschieden!!!

 

 

 

 

 

 

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