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Gastgewerbe
Du arbeitest in einem Restaurant, einer Bar, einem Hotel, in der System- oder Betriebsgastronomie oder bei einem Essens-Lieferdienst wie Lieferando? Dann bist du in der Gewerkschaft NGG genau richtig!
Egal ob bei Tarifverhandlungen, die für gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen für alle sorgen, oder bei Problemen mit deinem Arbeitgeber.
Als NGG-Mitglied bist du Teil einer starken Gemeinschaft, die hinter dir steht.
Tarifinfos
Tarifverträge im Gastgewerbe:
Mit unseren Tarifverträgen im Gastgewerbe verbessern wir die Arbeitsbedingungen für unsere Mitglieder – für bessere Bezahlung, Arbeitszeiten und vieles mehr. Melde dich in deiner NGG-Region, wenn du hierzu Fragen hast.
Einen Überblick über aktuelle Tarifabschlüsse im Gastgewerbe im Landesbezirk Ost erhältst du hier.
Überlastet? Ärger mit deinem Arbeitgeber?
Häufige Fragen zur Arbeit im Gastgewerbe:
Auch im Gastgewerbe gilt: Die gesetzliche regelmäßige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden und darf nur ausnahmsweise auf maximal 10 Stunden ausgeweitet werden. Pro Woche sind höchstens 48 Stunden erlaubt. Zwischen zwei Schichten muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Bessere Regelungen und mehr Freizeit haben NGG-Mitglieder mit Tarifvertrag.
Eigentlich ist Arbeiten an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Es gibt aber eine Ausnahme für das Gastgewerbe. 15 Sonntage im Jahr müssen trotzdem arbeitsfrei bleiben. Arbeitest du an einem Sonntag, musst du innerhalb von zwei Wochen danach mindestens einen freien Tag haben (Ersatzruhetag). NGG-Tarifverträge sorgen in der Regel für saftige Zuschläge, wenn du an Feiertagen arbeiten musst. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es dafür nicht.
Obwohl Arbeitgeber es oft anders darstellen, haben Minijobber*innen nicht weniger Rechte. Auch sie müssen beispielsweise bezahlten Urlaub erhalten und bei Krankheit bezahlt werden. NGG-Mitglieder sollten sich zu der Höhe der Ansprüche und deren Durchsetzung beraten lassen.
Trinkgeld gehört den Beschäftigten, die es erhalten. Sie sollten darüber verfügen und gemeinsam eine gute und solidarische Lösung für dessen gerechte Verteilung finden. Der Arbeitgeber hat kein Recht darauf. Kompliziert und schwer nachvollziehbar wird es vor allem dann, wenn das Trinkgeld über Kartenlesegeräte gezahlt und dann vom Arbeitgeber verwaltet wird. Wende dich an dein NGG-Büro, wenn du vermutest, dass dein Trinkgeld nicht richtig behandelt wird. Grundsätzlich ist ein stabiles und auskömmliches Tarifeinkommen sicherer als schwankendes Trinkgeld – unter anderem auch für die Rente.
Die meisten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz treten im Gastgewerbe auf, beispielsweise wenn unbezahlte Überstunden den Durchschnittslohn unter das Mindestlohnniveau senken. Der Mindestlohn wird regelmäßig angehoben – die NGG informiert dich gerne über die aktuelle Situation. Für Betriebsgastronomie in öffentlichen Einrichtungen gilt u.a. in Berlin und Brandenburg in der Regel auch ein etwas höherer Vergabemindestlohn. Wer einen NGG-Tarifvertag hat, verdient üblicherweise deutlich mehr als Mindestlohn.
Wenn dein Arbeitgeber von dir verlangt, dich im Betrieb umzuziehen oder deine Dienstkleidung auf dem Arbeitsweg auffällig erkennbar ist, zählt die Umziehzeit in der Regel als Arbeitszeit. Oft ist das im Restaurant oder Hotel der Fall – trotzdem weigern sich Arbeitgeber oft, dafür zu bezahlen. Tarifverträge für das Gastgewerbe haben auch deshalb oft hilfreiche Regelungen zur Handhabe von Dienstkleidung.
Ausbildungen im Gastgewerbe sind herausfordernd und oft von Schwierigkeiten begleitet. Es gibt aber eine Vielzahl an besonderen Regelungen, die Auszubildende und Minderjährige besonders schützen. Die Gewerkschaften stehen während deiner Ausbildung an deiner Seite und helfen dir in schwierigen Situationen. Der Kompass Ausbildung fasst deine Rechte in der Ausbildung kurz und verständlich zusammen. Bei Fragen rund um die Ausbildung kannst du dich auch kostenlos an Dr. Azubi wenden.
Wichtiger Hinweis: Jede schwierige Situation am Arbeitsplatz ist ein Einzelfall und kann oft nur nach umfassender (Rechts-)Beratung gut gelöst werden. NGG-Mitglieder haben kostenfreien Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Manchmal kann auch ein Betriebsrat die Probleme angehen. Frage hierzu und zu anderen rechtlichen Anliegen gerne in deiner NGG-Region nach.
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