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Vorteil für NGG-Mitglieder

Gewerkschaftsbeitrag steuerlich besser absetzbar
9. Dezember 2025

Künftig können Mitglieder der NGG und anderer Gewerkschaften ihre Gewerkschaftsbeiträge besser von der Steuer absetzen. Das ist Teil des Steueränderungsgesetzes, welches letzte Woche im Bundestag beschlossen wurde.

Bereits bisher konnten Mitglieder ihre Gewerkschaftsbeiträge von der Steuer absetzen. Aber für viele wurde dieser Steuervorteil nicht oder nur zum Teil praktisch wirksam, wenn sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer die Werbungskostenpauschale* von derzeit 1.230 Euro (steuerrechtlich „Arbeitnehmerpauschbetrag“) nicht ausschöpften.

Damit ist ab 2026 Schluss. Der Gewerkschaftsbeitrag kann künftig eigenständig von der Steuer abgesetzt werden, auch wenn die oder der Beschäftigte, die Werbekostenpauschale (Arbeitnehmerpauschbetrag) nicht ausschöpft. Von der Neuregelung profitiert die Mehrheit der Beschäftigten, sofern sie Gewerkschaftsmitglied sind. Sie können ihr zu versteuerndes Einkommen um dreistellige Eurobeträge entlasten. Der tatsächlich eingesparte Euro-Betrag hängt vom Steuersatz und den zuvor geleisteten Gewerkschaftsbeträgen ab.

Ein gutes Signal an alle Gewerkschaftsmitglieder, die sich im Interesse aller für besserer Löhne, Arbeitsbedingungen und für soziale Gerechtigkeit einsetzen. Und es bleibt dabei: Nur gemeinsam sind wir stark!

 

Hinweis:

*Hinter den steuerlich absetzbaren Werbungskosten verbergen sich beruflich bedingte Ausgaben, wie die Fahrkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale), mögliche Kosten für Berufskleidung oder Fachliteratur, Pauschalen für Arbeitstage im Homeoffice oder auch bestimmte Versicherungsbeiträge etwa zur Berufshaftpflichtversicherung oder die Arbeitsrechtsschutzversicherung.
Die Neuregelung gilt ab dem Steuerjahr 2026. Dem Beschluss im Bundestag am 4. Dezember 2025 müssen die Bundesländer im Bundesrat noch zustimmen. Das wird in der Bundesratssitzung am 19. Dezember 2025 erwartet.
NGG-Mitglieder können einen Nachweis über ihre geleisteten Beitragszahlung/Quittung im Mitgliederbereich der NGG abrufen oder in ihrer zuständigen NGG-Region anfordern.

 

Gemeinsam noch stärker

Rund 180.000 Mitglieder sind wir schon in der NGG. Aber wir wollen mehr werden: je mehr wir in der Gewerkschaft sind, desto stärker sind wir.

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