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Betriebsratswahlen: Mehr Mitbestimmung für Ostdeutschland

NGG Landesbezirk Ost wirbt für starke Betriebsräte
5. März 2026

Mehr Lohn, mehr Freizeit und mehr Mitbestimmung – mit einem Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen oft spürbar besser. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Blick auf die Betriebsratswahlen vom 1. März bis 31. Mai hin. In diesem Zeitraum können Beschäftigte ihre Interessenvertretung im Betrieb neu wählen.

In Ostdeutschland sind rund 6,85 Millionen Beschäftigte in etwa 214.500 Betrieben wahlberechtigt. Gewählt werden kann überall dort, wo mindestens fünf Beschäftigte arbeiten – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder in der Ausbildung tätig sind.

Zahlen für Ostdeutschland:

Bundesländer im Osten

Betriebe mit mind. 5 Beschäftigten

Beschäftigte in Betrieben mit mind. 5 Beschäftigten

Berlin

48.400

950.400

Brandenburg

32.700

625.000

Mecklenburg-Vorpommern

23.200

1.758.700

Sachsen

55.100

842.800

Sachsen-Anhalt

27.300

852.500

Thüringen

27.800

950.400

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

 

„Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verschafft ihnen mehr Gewicht gegenüber der Unternehmensleitung“, sagt Uwe Ledwig von der NGG LBZ Ost. Dennoch gebe es noch viele Betriebe ohne Betriebsrat. „Beschäftigte verschenken damit eine wichtige Chance, Entscheidungen im Unternehmen mitzugestalten.“

Besonders wirksam sei das Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat: Während Gewerkschaften Tarifverträge und faire Löhne durchsetzen, achtet der Betriebsrat im Betrieb darauf, dass die Beschäftigten davon profitieren. Studien zeigen, dass Betriebe mit Tarifvertrag bessere Arbeitsbedingungen bieten als Unternehmen ohne Tarifbindung.

Auch bei Themen wie Ausbildung, Arbeitszeiten, Urlaubsplanung, Gesundheitsschutz oder Schichtplänen hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht und setzt sich für die Interessen der Beschäftigten ein.

Die NGG unterstützt Dich, als Beschäftigter in der Lebensmittelindustrie und Gastronomie dabei, einen Betriebsrat zu gründen oder neu zu wählen.

 

Alle Infos zur Betriebsratswahl erhaltet ihr HIER!

 

Kontakt: NGG Regionen

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