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Neuer Mindestlohn 2026: 13,90 Euro/Stunde

Wir stark erhöht sich mein Lohn? - Wir klären auf!
28. Dezember 2025

Ab 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto in der Stunde. Das ist ein Anstieg um 1,08 Euro oder 8,4% von zuvor 12,82 Euro im Jahr 2025.

Was bedeutet die Mindestlohnerhöhung für meinen Lohn? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Gegenüber 2025 bedeutet die beschlossene Mindestlohnerhöhung eine Steigerung von 1,08 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem monatlichen Plus von rund 190 Euro brutto

Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro, dies entspricht einer Steigerung von 5,0 Prozent zum Jahr 2026.

Alle Beschäftigten mit einem Stundenentgelt unterhalb von 13,90 Euro profitieren direkt von der Erhöhung. Das gilt für alle Beschäftigten*, d.h. auch für Minijobber = „geringfügig Beschäftigte“. Die tatsächlichen Erhöhungen richten sich nach dem bisherigen Stundenlohn.

*Ausnahmen: Beschäftigte unter 18 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, müssen den gesetzliche Mindestlohn nicht erhalten. Gleiches gilt für Arbeitslose, die länger als ein Jahr ohne Job waren und neu eingestellt werden.

Dein Stundenlohn ist dir nicht bekannt? Du kannst dir diesen aus deinem Brutto-Monatslohn und der geleisteten monatlichen Arbeitszeit errechnen. 

Für NGG-Mitglieder überprüft die Gewerkschaft die Entgeltabrechnungen/Lohnzettel. Wir prüfen auch, welche Prämien und Zuschläge auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen und welche nicht.

Der Lohn erhöht sich nicht automatisch. Allerdings sind in manchen Tarifverträgen Abstände zum Mindestlohn vorgeschrieben (z.B. in Systemgastronomie oder bei einzelnen Caterern). In diesem Fall kann sich mit dem Mindestlohn damit auch der Lohn für einzelne Entgeltgruppen erhöhen.

Dir ist die Tarifsituation in deinem Betrieb nicht bekannt? Wir klären dich auf! Schick uns eine Nachricht! Wir sind als Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für alle Branchen und Betriebe in der Lebensmittelindustrie, der Gastronomie oder dem Bäckerhandwerk zuständig. 

In den Betrieben und Branchen mit NGG-Tarifverträgen kommt es regelmäßig zu Entgelterhöhungen. In vielen Betrieben stehen 2026 Tarifverhandlungen an.

Du weißt nicht, was bei dir der Fall ist? Erkundige dich bei deiner NGG-Vertrauensperson oder kontaktiere uns direkt

In jedem Fall gilt: Nur gemeinsam können wir etwas bewegen. Deshalb, falls noch nicht dabei: www.ngg.net/mitglied-werden

Fragen wie Arbeitszeit, Arbeitsbelastung, Arbeitsverträge und mehr gehören zum Kerngeschäft unserer NGG. Mit Betriebsräten streiten wir für gute Lohn- und Arbeitsbedingungen. Schreib uns per Mail, was das Problem bei euch ist und wir suchen gemeinsam nach einer Lösung!

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Wir helfen und unterstützen!

Du willst deine Lohnabrechnung überprüfen und die die zustehenden Zahlungen durchsetzen? Wir unterstützen unsere Mitglieder mit einer Rechtberatung und notfalls mit Rechtschutz um Ansprüche geltend zu machen (alles im Mitgliedsbeitrag enthalten)!

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