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Infoblatt: "Trinkgeld im Gastgewerbe"
Trinkgeld
Die Vergütung der Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie muss durch eine verlässliche Bezahlung sichergestellt werden. Der Lohn ist im Arbeitsvertrag konkret zu vereinbaren entweder in Form eines monatlichen Entgeltes oder durch Stundenlohn in Verbindung mit einer konkreten wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit. Berlin, August 2026. Gastgewerbe.
Gute Arbeitgeber bezahlen ihre Beschäftigten mindestens nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Bei vielen Arbeitgebern wird die Aussicht der Beschäftigten auf Trinkgeld allerdings als Rechtfertigung für sehr niedrige Löhne oder Mindestlohnverstöße missbraucht.
Für gute Dienstleistung und Freundlichkeit zahlen die Gäste häufig neben der normalen Rechnung ein Trinkgeld (TIP). Dieses ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher eine freiwillige Geste. Festgelegte Werte in EC- oder Kreditkartenterminals bei der digitalen Bezahlung lehnt die NGG ab.
TRINKGELD
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Infoblatt_-_Trinkgeld_DEUTSCH.pdf (705 KB, PDF)
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