Wir über uns

Unsere NGG

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist die älteste Gewerkschaft in Deutschland. Seit mehr als 150 Jahren vertritt die NGG engagiert die Interessen ihrer Mitglieder.

Du möchtest mehr über die Geschichte der erfahren, dann besuche unsere Webseite anlässlich des 150-jährigen NGG-Jubiläums! Wir wünschen dir viel Freude beim Kennenlernen der Geschichte deiner Gewerkschaft NGG!


NGG - die älteste Gewerkschaft in Deutschland

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist die älteste Gewerkschaft Deutschlands. Eine ihrer Vorläuferorganisationen, der Allgemeine Deutsche Cigarrenarbeiter-Verein, wurde bereits 1865 - vor 150 Jahren - in Leipzig gegründet.

Der "Vorleser" geht auf die Anfänge der NGG zurück und ist bis heute ihr Symbol.

Die Geschichte der Gewerkschaft NGG

1865 bis 1918

Die Geschichte der NGG geht zurück bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts. Am 27. Dezember 1865 wurde in Leipzig der "Allgemeine Deutsche Cigarrenarbeiter-Verein" gegründet. Dieser Zusammenschluss war der erste zentral organisierte nationale Verbund der deutschen Arbeiterbewegung und eine direkte Vorläuferorganisation der NGG. Damit ist die NGG die älteste deutsche Gewerkschaft.

Die Zigarrenproduktion erfolgte zu dieser Zeit größtenteils in Heim- und Handarbeit. In den kleinen Arbeitsräumen – die meist zugleich Schlaf- und Wohnraum waren – arbeiteten Eltern, Kinder und ein oder zwei Gehilfen unter denkbar schlechten Bedingungen. Die Rohstoffe für die Zigarrenherstellung wurden zu überhöhten Preisen von Fabrikanten bezogen, die fertigen Zigarren später wiederum billig an sie verkauft. Durch die Verlagerung der Produktionsstätten in die Heime der Arbeiter sparten die Fabrikanten die Kosten für eigene Arbeitsräume, Heizung und Beleuchtung. Außerdem konnten sie die unabhängig voneinander agierenden Heimarbeiter leicht gegeneinander ausspielen und die Löhne so immer weiter drücken. Die Folgen waren verheerend: überlange Arbeitszeiten, keinerlei Absicherung gegen Krankheit und Unfälle, Kinderarbeit und Hunger waren die Regel. Der Zusammenschluss zum "Allgemeine Deutsche Cigarrenarbeiter-Verein" war der Versuch, sich besser gegen ausbeuterische Fabrikanten und die katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen zur Wehr zu setzen.   

Die Arbeit in Heimarbeit bedeutete starke wirtschaftliche Abhängigkeit, bot gleichzeitig aber ein gewisses Maß an persönlicher Freiheit: Während der Arbeit wurden die Zigarrenmacher nicht durch die Fabrikanten kontrolliert. Sie konnten während ihrer leisen, mechanischen Arbeit ungehindert miteinander reden und debattieren. Vielerorts bestimmten die Arbeiter sog. „Vorleser“, die die Arbeitenden durch das Vorlesen aus Romanen, politischen Schriften und sozialdemokratischen Zeitungen unterhielten. Viele Zigarrenmacher wurden so zu politisch interessierten und gut informierten Arbeitern. In Erinnerung daran ist „der Vorleser“ heute das offizielle Symbol der Gewerkschaft NGG.

Bis die anderen Berufe des Nahrungs- und Genussmittelbereichs dem Beispiel der Zigarrenmacher folgten und sich gewerkschaftlich zusammenschlossen, verging noch einige Zeit. Zwischenzeitlich wuchs deren Organisation weiter an. Bis Ende 1878 waren über 8.000 Mitglieder in mehr als 100 Orten organisiert. Die Zigarrenmacher stellten so für lange Zeit die größte Gewerkschaftsorganisation.

Durch Bismarcks Sozialistengesetz von 1878 wurden die wachsenden Bestrebungen nach mehr Mitbestimmung und besseren Arbeitsbedingungen durch gewerkschaftliche Zusammenschlüsse abrupt gebremst. Die Sozialdemokratische Partei und die ersten Gewerkschaften wurden verboten. Unter dem Deckmantel sog. „Reiseuntersützungsvereine“ ging die Arbeit der Gewerkschaften weiter. Ständig behindert durch Drangsalierungen der Obrigkeit, organisierten sich zuerst die Brauer, Böttcher, Bäcker und Zigarrendreher (1885), dann die Müller (1889). 1890 fiel das Sozialistengesetz, wenngleich die Schikanen im Kaiserreich nie wirklich aufhörten, konnten die Gewerkschaften nun wieder öffentlich agieren. 

1900 schlossen sich die Beschäftigten in Hotels, Gaststätten und Restaurants zum „Verband Deutscher Gastwirtsgehilfen“ zusammen. Der „Verband der Fleischer und Berufsgenossen“ folgte 1902. Je nach Branche wurden unterschiedliche Forderungen gestellt. Die Durchsetzung dieser Forderungen (z.B. nach der Einführung eines freien Tages in der Woche, die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit und die Einhaltung grundlegender Arbeitsschutzbestimmungen) war abhängig vom jeweiligen Organisationsgrad. Als besonders stark zeigte sich die Vereinigung der Brauer.

Die Erfolge der Gewerkschaften sprachen sich herum, sie wurden zu Massenbewegungen. Waren 1890 gerade rund 16.000 Nahrungs- und Genussmittelarbeiter freigewerkschaftlich organisiert, waren es 1913 schon mehr als 142.000.

1918 bis 1933

In der Folge des Ersten Weltkrieges wurden die Monarchien in Deutschland beseitigt und mit der Weimarer Verfassung hielten demokratische Strukturen Einzug. Für die Gewerkschaften war die unmittelbare Nachkriegszeit eine Zeit des schnellen Wachstums. So wuchs etwa die Zahl der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter der Nahrungs- und Genussmittelindustrie von 1918 bis 1920 um das Vierfache. Direkt nach Kriegsende schlossen die Gewerkschaften mit den Unternehmensverbänden das „Arbeitsgemeinschaftsabkommen“ ab. Die Gewerkschaften wurden nun von den Arbeitgebern als reguläre Vertreter der Arbeiterschaft akzeptiert. In allen Betrieben mit mehr als 50 Arbeitern sollten Arbeiterausschüsse (die Vorläufer der Betriebsräte) installiert werden und der Achtstundentag flächendeckend eingeführt werden.

Bald kehrte Ernüchterung ein, die Erfolge der Novemberrevolution waren von geringer Dauer. Wachsende Inflation und hohe Arbeitslosigkeit schwächten die Gewerkschaften. Auch die Organisationen der Nahrungs- und Genussmittelbranche verloren viele ihrer Mitglieder. Die Schwäche der Gewerkschaften – vor allem zum Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise 1923 – wurde von den Arbeitgebern genutzt. Vielerorts wurden Tarifverträge gekündigt und die tägliche Arbeitszeit wieder erhöht.

Die Vorläuferorganisationen der NGG erkannten, dass sie sich der wiedererstarkten Arbeitgeberseite gemeinsam, als ein zusammengeschlossener Verband, entgegenstellen mussten, um erfolgreich zu sein und gründeten den "Verband der Nahrungsmittel- und Getränkearbeiter“. Im Jahr 1927 hatte er rund 150.000 Mitglieder. Die eigenständigen Gewerkschaften der Hotel-, Café- und Restaurantangestellten und der Tabakarbeiter sahen zu diesem Zeitpunkt noch keinen Grund, sich diesem Verband anzuschließen.

Lautsprecherwagen der "Industriegewerkschaft Nahrung Genuß Gaststätten" in Berlin.

1933 bis 1945

Auch von Seiten der Gewerkschaften blieben wirksame Maßnahmen gegen den Aufstieg Adolf Hitler's Nationalsozialistischer Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) aus. Nach der Machtergreifung Hitlers im Jahr 1933 wurden die Gewerkschaften zunehmend unter Druck gesetzt und sehr bald, am 2. Mai 1933, verboten. Die Gewerkschaftshäuser der NGG-Vorläuferorganisationen wurden besetzt, viele Funktionäre verhaftet. Die Arbeit ging nun unter extrem erschwerten Bedingungen im Untergrund weiter. Ein Beispiel für gewerkschaftliche Untergrundarbeit in der NS-Zeit ist die sog. Mitropa-Gruppe. Eine Reihe von Mitropa-Kellnern nutze ihre berufliche Tätigkeit in Zügen aus, um Schriften und Nachrichten aus Deutschland heraus und nach Deutschland hinein zu schmuggeln. In vielen Orten arbeiteten Gewerkschafter/-innen aus unterschiedlichen Berufsrichtungen eng im Untergrund zusammen, einige büßten für ihren Einsatz mit Gefängnisstrafen oder dem Leben.

1945 bis 1970

Der gemeinschaftliche Einsatz gegen das nationalsozialistische Regime war eine der Grundlagen für die Schaffung von Einheitsgewerkschaften nach 1945. Alte Strukturen waren zerstört, die Wichtigkeit der engen Zusammenarbeit – über die Schranken der Berufsstände und Fachverbände hinweg – war klar vor Augen geführt worden. Auf dem sog. „Verschmelzungsverbandstag“ vom 24. bis 26. Mai 1949 in München wurde der Zusammenschluss der Verbände der Nahrungs- und Genussmittelindustrie beschlossen. Auch die Verbände der Beschäftigten in Hotels und Gaststätten und der Tabakindustrie schlossen sich nun an. Die (Einheits-) Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) war gegründet. 

Der Wirkungsbereich der NGG war vorerst auf die BRD beschränkt, in der sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR wurde ihr Gegenstück, die „Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuss“, parteipolitisch instrumentalisiert. Der Währungsreform 1948 folgten die Jahre des Wirtschaftswunders. Erstaunlich schnell wurde die Arbeitslosigkeit der Nachkriegsjahre abgebaut und die Produktion in allen Bereichen immer weiter gesteigert. Weil damit auch eine sinkende Arbeitslosenquote und nahezu Vollbeschäftigung einherging, erstarkte die Durchsetzungskraft der Gewerkschaften deutlich. 

In den 1950er und 60er Jahren konnte die NGG eine ganze Reihe von Verbesserungen für die Beschäftigten erreichen. Die Arbeiter und Arbeiterinnen in der Zigarettenindustrie profitierten in vielen Belangen als erste von der neuen Stärke. Zum Beispiel konnte die NGG in der Zigarettenindustrie – als erste Branche in der BRD überhaupt – die 40-Stunden-Woche durchsetzen (1959).

Jahrelang hat die Gewerkschaft NGG für die Einführung des Mindestlohnes geworben. Zum Beispiel mit einer Tour des "Mindestlohn-Trucks" durch Deutschland im Sommer 2007.

1970 bis 1990

Ab etwa 1970 veränderte sich die wirtschaftliche Situation in Deutschland zum Negativen. Vor allem im Zuge der Ölkrisen von 1973 und 1978/79 brach das Wirtschaftswachstum in Deutschland regelrecht ein und die Arbeitslosenquote stieg beträchtlich.

Trotz der schlechten Voraussetzungen konnte die NGG Mitte der 1970er Jahre einen Höhepunkt in der Tarifpolitik erzielen: Mit dem Bundesrahmentarifvertrag in der Brauindustrie trat am 1. Januar 1974 der erste einheitliche Einkommenstarifvertrag in Deutschland überhaupt in Kraft.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Beschäftigungskrise vereinbarte die NGG Anfang der 1980er Jahre verschiedene Vorruhestandsregelungen mit den Arbeitgebern. Arbeitnehmer über 58 Jahre sollten die Möglichkeit bekommen, mit rund 75 Prozent ihres bisherigen Bruttogehaltes vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können. Dank dieser Regelungen konnten viele tausend Stellen mit Jüngeren besetzt, neu geschaffen oder gesichert werden.

1990 bis heute

Seit dem 1. Dezember 1990 vertritt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus den zugehörigen Branchen in ganz Deutschland. Die Anhebung der Löhne im Osten auf das Niveau der „alten Bundesländer“ war seitdem eines der Hauptziele der NGG. Angesichts der Ausweitung der Leiharbeit steht auch die Forderung nach verbesserten Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter, d.h. nach „gleichem Lohn für gleiche Arbeit“, ganz oben auf der Agenda der NGG.

Im Lebensmitteleinzelhandel ist in den letzten Jahren eine zunehmende Konzentration zu beobachten. Einige wenige große Konzerne teilen sich den Markt und üben so erheblichen Druck auf die Lieferanten aus. In der Folge sind die Lebensmittelpreise in Deutschland im europäischen Vergleich auf sehr niedrigem Niveau, was direkte Konsequenzen für die Arbeitsbedingungen in der Lebensmittelindustrie in Deutschland und anderen Ländern hat. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Ernährungsindustrie sind vielerorts von Dumpinglöhnen und schlechten Arbeitsbedingungen betroffen. Auch der Anstieg der Rohstoffspekulationen hat für die Ernährungswirtschaft in Deutschland eine große Bedeutung. Die NGG fordert ein Verbot der Spekulationen mit Lebensmitteln, weil sie die Lebensgrundlage von Millionen von Menschen in den weniger entwickelten Ländern bedroht.

Zu den heutigen Herausforderungen gehört auch die Auseinandersetzung mit dem durch die Globalisierung hervorgerufenen Wettbewerb um die billigsten Produktionsstandorte. Für die Gewerkschaften soll die Antwort darauf die stärkere Kooperation und Koordinierung mit den europäischen Schwestergewerkschaften und die Verbesserung der Tarif- und Gewerkschaftsarbeit in Europäischen Betriebsräten sein.

Mit der Kampagne für einen gesetzlichen Mindestlohn hat es die NGG – gemeinsam mit anderen Gewerkschaften – geschafft, die Notwendigkeit einer gesetzlichen Lohnuntergrenze in das gesellschaftliche Bewusstsein in Deutschland zu rücken. Die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 ist insbesondere auch das Ergebnis jahrelanger, engagierter Arbeit der NGG und ihrer Mitglieder. Mit der Einführung des Mindestlohnes ist Lohndumping und dem Phänomen „Arm durch Arbeit“ aber kein Ende gesetzt. Nur durch regelmäßige Erhöhungen, strenge Kontrollen und eine ausnahmslose Umsetzung kann der Mindestlohn wirklich wirksam sein.