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Teilzeit heißt nicht weniger Rechte!

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag ab der 1. Überstunde
26. Februar 2026

In einem wegweisenden Urteil stärkte das Bundesarbeitsgericht die Rechte von Teilzeitbeschäftigten. Danach haben diese ebenso wie Vollzeitbeschäftigte den gleichen Anspruch auf Überstundenzuschläge und zwar ab der ersten Überstunde.

 

Was bedeutet diese Entscheidung für dich?

Sofern dein Tarif- oder Arbeitsvertrag vorsieht, dass ein Mehrarbeitszuschlag gewährt wird, hast du diesen Anspruch ab Überschreitung deiner individuellen Arbeitszeit. 

Berechnungsbeispiel:

Sieht dein Arbeitsvertrag etwa einen Mehrarbeitszuschlag von 25% vor und beträgt dein Stundenlohn 16,00 €, hast du pro geleisteter Überstunde einen Vergütungsanspruch in Höhe von 20,00 €.

Achtung! Wichtig für die Durchsetzung ist eine sorgfältige Dokumentation deiner Arbeitszeit. Es reicht hierbei nicht nur  aus die Überstunden zu notieren. Vielmehr muss die gesamte monatlich geleistete Arbeitszeit dokumentiert werden. 

 

Was du tun kannst:

Solltest du über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Tag, Woche oder Monat) gearbeitet haben und gibt es eine Zuschlagsvereinbarung (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) hast du Anspruch auf Zuschläge

Diese musst du zunächst nachweislich schriftlich gegenüber deinem Arbeitgeber geltend machen. Du kannst ihm z.B. eine E-Mail schreiben und mitteilen, wie viele Überstunden du geleistet hast und dass du eine entsprechende Bezahlung und Abgeltung des Mehrarbeitszuschlages wünschst. 

Beachte hierbei unbedingt mögliche vertragliche Ausschlussfristen. Diese stehen dann schriftlich im Arbeitsvertrag (Tarifvertrag). Innerhalb der dort fixierten Frist muss dann schriftlich geltend gemacht werden, damit der Anspruch nicht verfällt. Sofern keine Ausschlussfristen vereinbart sind, gilt die dreijährige Verjährungsfrist.

Reagiert dein Arbeitgeber nicht muss der Anspruch eingeklagt werden. Hierzu solltest du aber dich aber mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen dir auch schon beim ersten Schreiben an den Arbeitgeber.

Melde dich bei deiner Region!

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